FAQ: Häufige Fragen an unsere Tierarztpraxis in Neustadt

Information zur Vor- und Nachsorge Ihres Tieres zuhause

Wie erfolgt die Bezahlung im Notdienst? Was ist die Notdienstgebühr?

Die tierärztliche Gebührenordnung (GOT) regelt die Abrechnung der Leistungen in einer Tierarztpraxis. Tierärzte sind verpflichtet, sich an die geltende Gebührenordnung zu halten. Durch eine Veränderung der Gebührenordnung vom 14.2.2020 wurde eine Notdienstgebühr von 50 Euro zzgl. Mwst. eingeführt, d. h. bei einem Besuch im Notdienst wird diese Gebühr berechnet, sobald Sie mit Ihrem Tier den Notdienst wahrnehmen. Außerdem muss jede Leistung im Notdienst mindestens im doppelten Gebührensatz abgerechnet werden. Die tierärztliche Leistung wird direkt im Anschluss an die Behandlung in bar oder mit EC-Karte bezahlt. Sie erreichen uns unter: 09568 – 8993750

Im Notfall außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen sie den notdiensthabenden Tierarzt der Landkreise Coburg, Kronach und Lichtenfels unter der einheitlichen Rufnummer: 0900 5911000 (1,99 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz, bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz können die Gebühren abweichen)

Wie kann ich Futter und Medikamente für meine Tiere bestellen?

Per E-Mail können Sie bei uns bequem Futter oder Medikamente für Ihre Tiere bestellen. Geben Sie bitte immer den Namen des Medikaments und die Milligrammzahl an sowie die Verpackungsgröße (Stückzahl). Voraussetzung dafür ist, dass das Tier in unserer Patientendatei aufgenommen und von uns regelmäßig untersucht wird. Bei Dauermedikationen und chronischen Erkrankungen ist eine regelmäßige Vorstellung des Tieres in der Praxis schon deshalb sinnvoll, um die Medikamente immer wieder auf den Gesundheitszustand abzustimmen.

Wichtiger Hinweis:
Ab dem 28.01.22 ist das neue Arzneimittelgesetz in Kraft getreten. Dabei haben sich verschiedene Dinge geändert. Wir möchten ihnen hier einige Informationen geben, die für Sie als Tierbesitzer wichtig sind.
Erlaubt ist die Abgabe von Medikamenten ausschließlich an Tierbesitzer der vom Tierarzt behandelten Tiere.
Nicht erlaubt ist der Versand von Arzneimitteln, die Abgabe von Medikamenten an Tierhalter aufgrund eines Rezeptes eines anderen Tierarztes und die Abgabe von Medikamenten ohne Untersuchung.

Somit ist die Abgabe von Arzneimitteln nur noch nach tierärztlicher Untersuchung aufgrund einer Diagnose zulässig. Dies gilt nur für die selbst vom Tierarzt untersuchten Tiere. Die Abgabe ohne Untersuchung oder an nicht behandelte Tiere ist nicht erlaubt.
Sollten Sie in Behandlung bei einem anderen Tierarzt sein, dürfen wir Ihnen leider keine Medikamente abgeben, auch nicht mit dem Rezept Ihrer Tierarztpraxis. Damit Sie dennoch das Medikament erhalten, besteht die Möglichkeit einer Untersuchung bei uns. Auf Grundlage unserer eigenen Diagnosen können wir dann das entsprechende Medikament abgeben.

Wir bitten um Verständnis, dass wir die gesetzlichen Regelungen befolgen müssen.
Tipp: Bitte denken Sie bei Tieren, die dauerhaft Medikamente (z. B. Herz- oder Schilddrüsenmedikamente) benötigen daran, dass Sie einen Vorrat zuhause haben und die Medikamente rechtzeitig in der Tierarztpraxis vorbestellen.

Was passiert, wenn ich von meinem Tier Abschied nehmen muss?

Abschied nehmen von einem geliebten Haustier ist immer ein sehr schwerer, schmerzlicher Schritt. Damit Sie sich genügend Zeit für den Abschied von Ihrem Liebling nehmen und in ruhiger Atmosphäre die letzten Minuten mit Ihrem Tier erleben können, haben wir dafür extra einen Abschiedsraum in unserer Praxis eingerichtet.

Gerne vermitteln wir Ihnen auch einen Tierbestatter, d. h. das Tier wird bei uns abgeholt und nach Absprache mit Ihnen eingeäschert und die Urne an Sie zurückgeführt. Außerdem bieten wir Hausbesuche im Rahmen der Euthanasie an. Melden Sie sich hierfür telefonisch in der Praxis, um einen Termin zu vereinbaren.

Muss ich mein Haustier krankenversichern?

Informationen zur Tierkrankenversicherung

In Deutschland gehört die Krankenversicherung für Menschen zur Pflichtversicherung, d.h. dass im Krankheitsfall die Kosten für die Behandlung übernommen werden – egal wie teuer oder langwierig die Behandlung ist.

Für Tiere gibt es leider keine Pflicht für eine Krankenversicherung. Das führt oftmals zu enormen finanziellen Belastungen für Tierbesitzer, gerade bei Tieren mit chronischen Krankheiten oder bei plötzlichen Unfällen.

Die Ansprüche an die Behandlung unserer Haustiere gleicht sich immer mehr an die Ansprüche der Humanmedizin an. Heute werden Eingriffe bei Haustieren durchgeführt, die vor Jahren selbst in der Humanmedizin kein Standard waren.

Deshalb empfehlen wir grundsätzlich, sich mit der Anschaffung eines Tieres über den Abschluss einer Tierkrankenversicherung zu informieren, damit Sie so für ihr Tier ohne Rücksicht auf finanzielle Aspekte die bestmögliche Behandlung ermöglichen können.
Mittlerweile gibt es viele Anbieter für Tierkrankenversicherungen mit verschiedenen Leistungsoptionen.
Wichtig bei der Entscheidung für eine Tierkranken- oder Tieroperationsversicherung ist, dass die Versicherung den bis zu drei- bis vierfachen Satz der GOT abdecken sollte. Außerdem sollten Sie sich immer informieren, ob es rassetypische Einschränkungen gibt, die eventuell den Versicherungsschutz beeinträchtigen.

Wir haben einige Anbieter von Tierkrankenversicherungen zusammengestellt. Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass das Vet-Zentrum Neustadt nicht vom Abschluss eines Versicherungsvertrages ihrer Patientenbesitzer profitiert. Die Zusammenstellung dient lediglich als Übersicht und Information zur finanziellen Absicherung von Krankheitsrisiken unserer Patienten. Für weitere Informationen besuchen Sie www.eisbaumtabelle.de

Wie kann ich eine qualifizierte Tierphysiotherapeutin finden?

Unsere langjährige Tierarzthelferin Frau Jennifer Meisenbach hat ihre Zusatzausbildung zur Tierphysiotherapeutin am Institut für Tierheilkunde erfolgreich abgeschlossen.
Frau Meisenbach ist auf die klassische Tierphysiotherapie, Akupunktur, Lasertherapie, Magnetfeldtherapie und Novafon geschult. Durch die Mitarbeit als Tierarzthelferin in unserer Praxis ist ein rascher und intensiver Austausch zwischen Tierphysiotherapeutin und Tierärztin gewährleistet, um so die bestmögliche Genesung Ihres Vierbeiners zu gewährleisten.
Sprechen Sie bei Fragen Frau Meisenbach einfach an: Sie wird ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Müssen Hunde und Katzen nebeneinander im Wartezimmer sitzen?

Nein, das müssen sie nicht. Wir haben abgeschlossene, getrennte Wartezimmer für Hunde und Katzen, so dass der Stress für die Tiere möglichst gering gehalten wird. Außerdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, im Auto zu warten und Sie mittels eines Pagers zu benachrichtigen, wenn Sie an der Reihe sind.

Kann mein Tier auch in der Tierarztpraxis bleiben, wenn es medizinisch notwendig ist?

Die Praxis ist mit Stationsboxen für Hunde und Katzen ausgestattet. Es gibt eine getrennte Hunde- und Katzenstation, damit die Tiere in Ruhe genesen können.
Ihr Tier wird natürlich bestens versorgt und gepflegt. Auskünfte über stationäre Tiere werden telefonisch erteilt. Soweit es möglich und sinnvoll ist, können Sie Ihr Tier gerne nach Rücksprache mit uns besuchen.

Was bedeutet „Cat friendly“?

Katzen sind bekanntermaßen keine kleinen Hunde, so dass sich die „Deutsche Gruppe Katzenmedizin“ von Tierärzten sowie auch internationale Gruppierungen formiert haben.

Die Fachgruppe beschäftigt sich mit den besonderen Bedürfnissen von Katzenpatienten. Es geht um das möglichst stressfreie Handling von Katzen in Tierarztpraxen; so sind hundefreie Wartezimmer für Katzen oder speziell behagliche Boxen in der separaten Katzenstation besonders wichtig, damit sich die Samtpfoten wohlfühlen.

Wir freuen uns sehr, dass wir in unserer Praxis den Aufenthalt für Katzen durch ein reines Katzenwartezimmer sowie eine getrennte Katzenstation mit besonders großen Boxen nach „Cat friendly“-Standard so angenehm wie möglich gestalten können.

Brauche ich einen Termin?

Um die Wartezeiten für Sie und Ihr Haustier möglichst gering zu halten, arbeiten wir mit einer reinen Terminsprechstunde. Vereinbaren Sie den Termin bitte immer telefonisch und nicht per E-Mail, damit wir im Telefonat einschätzen können, wieviel Zeit wir für den Patienten einplanen sollten.
Leider kann es auch immer einmal zu Verzögerungen in der Terminsprechstunde kommen, da Notfälle natürlich immer Vorrang haben. Bei Notfällen bitten wir Sie, sich immer telefonisch anzumelden, damit wir gegebenenfalls lebensrettende Vorbereitungen für Ihr Tier treffen können.

Was muss ich beachten, wenn mein Tier operiert werden muss?

Ihr Tier muss am Tag der Operation zur vereinbarten Zeit nüchtern gebracht werden, d. h. 12 Stunden vor der Operation kein Futter geben, bitte nur Wasser anbieten. Katzen bitte nicht in der vorhergehenden Nacht nach draußen lassen.

Heimtiere wie Kaninchen und Meerschweinchen müssen vor der Narkose nicht nüchtern sein, d. h. sie dürfen immer fressen bis zur Narkoseeinleitung.

Im Regelfall können Sie Ihr Tier nach der Operation am Nachmittag wieder abholen.
Einzelheiten zur Abholung werden bei Abgabe des Tieres oder telefonisch nach der Operation besprochen.

Kann ich telefonisch mit einem Tierarzt sprechen?

Während der Sprechstunde ist es nur in Einzelfällen möglich, mit der behandelnden Tierärztin zu sprechen. Wir sind allerdings stets bemüht, einen zeitnahen Rückruf zu ermöglichen. Bitte geben Sie hierzu immer eine aktuelle Telefonnummer an, unter der Sie erreichbar sind und geben Sie den Grund des Anrufs an.

Werden auch Hausbesuche angeboten?

Hausbesuche können aufgrund der Praxisorganisation nur im Ausnahmefall durchgeführt werden, da weiterführende Untersuchungen nur in der Praxis möglich sind. Wenn Ihr geliebtes Haustier allerdings seine letzte Reise antreten muss, dann vereinbaren wir – wenn es der Praxisbetrieb zulässt – einen Hausbesuch mit Ihnen, um diesen schweren Moment für Sie und Ihr Haustier so angenehm wie möglich zu gestalten.

Wo finde ich die Medikamentenbeipackzettel?

Unter upd.esn.eu finden Sie die öffentlich zugängliche Datenbank für Tierarzneimittel sowie wichtige Fachinformationen. Dort können Sie u. a. die Beipackzettel der Medikamente Ihres Haustieres einsehen.

Wie gebe ich meinem Tier Tabletten ein?

  • Tabletten in Leckerchen verstecken. Für Hunde und Katzen gibt es sog. „Trojaner“, d. h. spezielle Leckerchen, die nur dafür gedacht sind, um darin Tabletten zu verstecken. Viele Tiere mögen auch Malzpaste oder Leberwurst, so dass man auch hier die Tablette problemlos verstecken kann.
    Dies ist die wohl einfachste Methode, Tabletten einzugeben.
  • Tabletteneingeber. Sie platzieren die Tablette im Tabletteneingeber, öffnen dann das Maul des Tieres, am besten mit einer Hand direkt am Kieferwinkel, und schieben dann seitlich am Maulwinkel den Tabletteneingeber in das Maul hinein (Bild). Dann betätigen Sie den Tabletteneingeber wie in der Beschreibung vorgestellt und damit ist die Tablette verabreicht.
  • Direkt ins Maul eingeben: Dafür öffnen Sie die Maulhöhle Ihres Tieres und geben die Tablette möglichst weit in den Rachen hinein. Im Anschluss massieren Sie den Kehlkopf Ihres Tieres, um es zum Schlucken zu animieren.
    Sie können auch mit einer Spritze etwas Wasser in das Maul spritzen, damit der Schluckreflex dazu führt, dass die Tablette geschluckt wird.
  • Oftmals ist es hilfreich, den „Überraschungsmoment“ zu nutzen, da bei häufiger Wiederholung die Tablette bitter schmeckt und die Tiere sie nun erst recht nicht mehr gerne fressen.

Wie gebe ich Ohrenmedikamente richtig ein?

Wir haben Ihnen zur Verabreichung der Ohrenmedikamente einen Behandlungsplan mitgegeben. Bitte beachten Sie die dort notierten Angaben. Grundsätzlich ist es sinnvoll, das Ohr zuerst mit einem Ohrreiniger zu säubern bevor man Ohrenmedikamente eingibt, damit die Medikamente ihre Wirkung besser entfalten können.
Bringen Sie den Reiniger in den Gehörgang ein und reiben Sie im Anschluss die Ohrmuschel. Sie massieren am besten genau dort, wo das Ohr am Kopf angewachsen ist. Wenn Sie ein „quatschendes“ Geräusch hören können, dann wissen Sie, dass das Ohr richtig gereinigt ist.

Das Tier wird im Anschluss das Ohr schütteln und so die Flüssigkeit des Reinigers mit dem Sekret herausschütteln. Sie können dies nun an der Ohrmuschel mit einem Tuch abwischen. Bitte benutzen Sie nie Wattestäbchen oder spitze Gegenstände am oder im Ohr.

Wenn das Ohr nach dem Reinigen einige Stunden getrocknet ist, können Sie das Medikament ebenso ins Ohr eingeben.


Praxisschließzeiten März 2024 Die Praxis ist zu folgenden Terminen geschlossen: Montag, 04.03. - incl. Dienstag, 12.03.24 Bitte denken Sie rechtzeitig an die Bestellung und Abholung der Dauermedikamente für Ihr Tier!